oder muss man trotzdem eine Weste mitschleppen?
In deiner Frage steckt viel Juristenfutter!
Denn in Italien und Frankreich ist
nur das Tragen vorgeschrieben, nicht aber das Mitführen!
Der GMV geht davon aus, dass eine Schutzkleidung die nicht mitgeführt wird, auch nicht bei Bedarf getragen werden kann.
Im französischen Dekret wird genau beschrieben, wie die Schutzkleidung beschaffen sein muss; 150 cm2 refektierende Fläche! Ob das deine Jacke erfüllt kannst du selber nachmessen.
Grüessli Tramper