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wodnik

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1

Donnerstag, 17. November 2011, 18:42

Lenker Teilgutachten TÜV

Hey zusammen,

ich habe ne kurze und Knappe frage an euch. Habe zwar gesucht und vieles gefunden trodzdem verwirren mich die Antworten sodass überall etwas anderes stehen zu scheint.

Wenn ich mir einen neuen Lenker verbaue der ne ABE hat muss ich diesen eintragen lassen - oder nicht?

Danke im vorraus.



Kawa_Jochen

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2

Donnerstag, 17. November 2011, 18:54

ABE = Allgemeine Betriebserlaubniss

Muss nicht eingetragen werden aber die ABE musst Du immer mitführen.

Bei einemTeilegutachten musst Du eintragen.

Welchen Lenker hast Du denn genommen ?
Gruß Jochen





wodnik

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3

Donnerstag, 17. November 2011, 19:02

Hab den Superbikelenker von ABM sind 2 kleine Schriebe mitgekommen. "Teilegutachten" und "ABE"

christophx3m

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4

Donnerstag, 17. November 2011, 19:17

Hallo,

ich dachte immer, dass die ABE für einen Lenker gilt, aber der Einbau muss vom TÜV abgenommen werden.

Den Lenker an meiner Bandit habe ich eingetragen bekommen, trotz ABE.

Im meiner ABE steht:

Die Verwendung der unter Pkt. 1 beschriebenen Umrüstung ist an den in Anlage 3 aufgeführten Fahrzeugtypen mit Zulassung gem. § 21 StVZO, welche bzgl. der Umrüstung baugleich mit entsprechend unter Pkt. 2 genannten Fahrzeugtypen sind, möglich.

Die Zulässigkeit der Verwendung für diese Fahrzeugtypen (welche im Verwendungsbereich in der Spalte „ABE/EG-BE" durch die Angabe „ - " gekennzeichnet sind) muß unverzüglich im Rahmen einer Änderungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation geprüft und bestätigt werden.

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Vor allem der zweite Abschnitt sagt, dass eine TÜV Abnahme und ein ABE mitzufühen sind, es sei den es wird eingetragen... sprich, der TÜV muss drüber schauen... Wenn man auf der sicheren Seite sein will.

Gruß

Christoph

christophx3m

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5

Donnerstag, 17. November 2011, 19:18

Hab den Superbikelenker von ABM sind 2 kleine Schriebe mitgekommen. "Teilegutachten" und "ABE"

Den habe ich übrigens auch... unter Hersteller in der ABE ist LSL aufgeführt.

Gruß

Christoph

Ed-Star

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Donnerstag, 17. November 2011, 19:55

Bei ner ABE musste nichts eintragen lassen, nur mitführen.
Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben, fährst du zu langsam. (Mario Andretti)

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Kawa_Jochen

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Freitag, 18. November 2011, 05:54

Guck ob in der Modell Liste bei der ABE die "n" aufgeführt ist.

Wenn ja dann brauchst Du nicht eintragen, wenn nicht musst Du zum TÜV und abnehmen lassen.

sollte die "n" nicht aufgeführt sein, versuch den zurück zu geben und nimm von LSL den A01 der ist Baugleich mit dem von ABM jadoch mit ABE für die "n" und die "f"


Gruß Jochen





Egal

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8

Freitag, 18. November 2011, 07:14

Ich hab den LSL, bei mir fehlte die N ab 09 in der ABE, musste ihn eintragen lassen.

Kawa_Jochen

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9

Freitag, 18. November 2011, 07:20

Dann guck mal hier rein :

http://cdnxl1.louis.de/shop/zusatz/tuv/A…KBA90890-03.pdf

A01, B01 und L01 für die "f" und die "n" ab Baujahr 08

Gruß Jochen
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Freitag, 18. November 2011, 07:22

Die er650 C fehlte vorher. Danke trotzdem.



christophx3m

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11

Freitag, 18. November 2011, 07:22

Hallo,

Unter 2.1.2 ist zu finden, dass eine Prüfung gemäß StVZO § 19 Abs. 3durchgeführt werden muss (trotz ABE).

Gruß

Christoph

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kawa_Jochen« (18. November 2011, 07:36)


Kawa_Jochen

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12

Freitag, 18. November 2011, 07:24

Das kann natürlich sein das zu dem Zeitpunkt noch keine ABE für die "n" gegeben hat.

Aber mittlerweile sind alle LSL Lenker für die N/f mit ABE
Gruß Jochen





Kawa_Jochen

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13

Freitag, 18. November 2011, 07:35

Hallo,

Unter 2.1.2 ist zu finden, dass eine Prüfung gemäß StVZO § 19 Abs. 3durchgeführt werden muss (trotz ABE).

Gruß

Christoph

Dann guck mal unter Punkt 6 :

Grundsätzlich wird eine Abnahme gem. § 19 (3) StVZO durch einen amtl. anerkannten
Sachverständigen oder Prüfingenieur (mit Ausnahme der unter Pkt. 2.1.2 genannten
Fahrzeugtypen) nicht für erforderlich gehalten, wenn die Auflagen gemäß Pkt. 2.1
beachtet werden.
Gegen die Erteilung eines Nachtrages zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr. 90890
bestehen keine technischen Bedenken.
Das Prüflaboratorium ist für das o.g. Prüfverfahren akkreditiert von der
Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter
DAR-Register-Nr.: KBA-P 00010-96.
Dieses Gutachten besteht aus den Seiten 1 bis 4 sowie allen, unter Pkt. 5 genannten
Anlagen.
930/rü-pc


Da steht das Eintragung nicht für erforderlich gehalten, wenn die Auflagen gemäß Pkt. 2.1
beachtet werden.

Sonst wäre die Bezeichnung ABE auch für den Arsch.

Also muss definitiv nicht eingetragen werden sondern nur ABE mitgeführt werden.

Hatte den LSL auf meiner ER-6f drauf und sowohl der TÜV bei der Vorführung wie auch die Rennleitung bei der Kontrolle haben sich nie beschwert.

Also bitte nicht die Leute verrückt machen.

Da ich die ABE schon verlinkt habe ein Posting vor Deinem habe ich Deinen Link mal entfernt.


Gruß Jochen





Get Naked

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Freitag, 18. November 2011, 08:47

Wer lesen (und verstehen) kann, ist klar im Vorteil:

Die Zulässigkeit der Verwendung für diese Fahrzeugtypen (welche im Verwendungsbereich in der Spalte „ABE/EG-BE" durch die Angabe „ - " gekennzeichnet sind) muß unverzüglich im Rahmen einer Änderungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 .. geprüft und bestätigt werden.
"-" bedeutet: es gibt keine ABE für das Modell, das Dokument gilt nur als Teilegutachten und ist die Basis für die Abnahme durch den TÜV (West-D) oder den DEKRA (Ost-D).

Ich hab den LSL, bei mir fehlte die N ab 09 in der ABE ..
Du musst das so verstehen: Nicht die N fehlt in der ABE, sondern die ABE fehlt für die N.

Den Lenker an meiner Bandit habe ich eingetragen bekommen, trotz ABE.
Geldschneiderei. Zumal das nur sinnvoll ist, wenn Du Dir auch neue Fahrzeugpapiere machen lässt, sonst fährst Du statt der zusätzlichen ABE halt einen zusätzlichen TÜV/DEKRA-Bericht spazieren.

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Das gilt für Teilegutachten, nicht für ABE. Auch wenn das in einem Dokument vereinigt ist.

Vor allem der zweite Abschnitt sagt, dass eine TÜV Abnahme und ein ABE mitzufühen sind, es sei den es wird eingetragen... sprich, der TÜV muss drüber schauen... Wenn man auf der sicheren Seite sein will.
Quatsch, s.o.


Mal zur Aufklärung: eine ABE besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: Nachweisführung bzgl. des Zubehörproduktes (Festigkeit, EMV, ROHS, WIII, .., MRL+C-Normen)
Teil 2: Nachweisführung bzgl. der Anwendung des Zubehörs an bestimmten Fahrzeugmodellen. Das lohnt sich natürlich nur für Bestseller-Fahrzeuge, denn das ist teuer. Die haben dann eine ABE. An allen anderen Fahrzeugen muss die fahrzeugspezifische Eignung des an sich sicheren Zubehörproduktes per §19.3-TÜV/DEKRA-Abnahme nachgewiesen werden.

ich dachte immer ..
Wissen ist Macht 8)


Zum wievielten Male habe ich das jetzt geschrieben in den letzten drei Jahren? :0plan
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15

Freitag, 18. November 2011, 09:20

Ist zwar offtopic, aber wo wir gerade bei lenker sind...

Hat sich eurer meinung nach das handlingmit dem lsl-lenker verbessert? wenn ja, welchen lenker habt ihr verbaut?

spiele auch mit dem gedanken mir einen neuen lenker zuzulegen, aus dem grund um das handling zu verbessern, wenn es eben nur optische vorteile bringt kann ich drauf verzichten.

Get Naked

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16

Freitag, 18. November 2011, 11:40

wo wir gerade bei lenker sind .. Hat sich .. das handling verbessert? .. welchen lenker habt ihr verbaut?
Spannende Frage! Hatten wir erst 247 mal und auch schon mindestens drei Wochen nicht :grmpf:

:suchebenutzen :suchebenutzen :suchebenutzen

Und wenn Du zu faul bist zum Lesen, dann sei bitte auch zu faul zum schreiben! 8)
der frühe Vogel kann mich mal :-)

christophx3m

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17

Freitag, 18. November 2011, 11:46

:ups OK, Sorry, habe da etwas falsch verstanden.

Bei mir mussten da noch weitere Sachen per Einzelabnahme eingetragen werden, daher habe ich alles eintagen lassen.

Gruß

Christoph

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18

Freitag, 18. November 2011, 12:52

wo wir gerade bei lenker sind .. Hat sich .. das handling verbessert? .. welchen lenker habt ihr verbaut?
Spannende Frage! Hatten wir erst 247 mal und auch schon mindestens drei Wochen nicht :grmpf:

:suchebenutzen :suchebenutzen :suchebenutzen

Und wenn Du zu faul bist zum Lesen, dann sei bitte auch zu faul zum schreiben! 8)


ich habe ja explizit nach dem lsl-lenkern gefragt nicht nach rizoma etc., den zu diesen lenker hab ich auch aussagen von forumsmitglieder bezüglich handling gefunden, komischerweise jedoch nicht zu lsl-lenkern. DESWEGEN habe ich nach den lsl lenkern gefragt. Ok, gut die frage welche lsl-lenker verbaut sind wurde bereits beantwortet, dass bestreite ich gar net.

ich schätze dich als forumsmitglid wirklich sehr, get naked, vorallem wegen deinem fachwissn, aber das kann man auch freundlicher sagen und wenn du mir schon unterstellts ich würde nicht lesen, dann möchte ich dich auch bitten die posts der anderen mitglieder genau zu lesen. :thumbup:

Get Naked

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Freitag, 18. November 2011, 13:07

ich habe ja explizit nach dem lsl-lenkern gefragt ..
Und ich habe hier schon mindestens fünf mal in epischer Breite die drei gängigen LSL-Lenker Superbike, Superbike flach und Streetbar mit Maßen, Fahreigenschaften und Teilegutachten/ABE beschrieben.

.. möchte ich dich auch bitten die posts der anderen mitglieder genau zu lesen.
Ich habe genau gelesen und genau geschrieben

Btw, falls es sich noch nicht allgemein rumgesprochen hat: Die Referenz in Sachen Lenker ist der LSL Superbike, den haben auch die allermeisten montiert.
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wodnik

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Freitag, 18. November 2011, 17:31

Also bei mir ist in der ABE die N aufgeführt BJ 05 - ..