Frage zu geblitzt werden vorne/hinten

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Selbsttönung ist UV sensitiv, geblitzt wird im IR Bereich + Umgebungslicht. Da muss das Visier transparent sein, sonst wird die Scheibe schwarz.

    „nur ganz wenig getönt“ hat absolut keine Aussage – Du brauchst die Spektrale Transmission – ein Teil was im Sichtbarem Licht dunkel ist, kann für IR transparent sein (z.B. das IR Fenster an einer Fernbedienung) und vice versa. Deshalb gibt es auch keine Aussage, welcher Visier schützt und welcher nicht. Bei den Autos ist es z.B. so, dass Scheiben mit IR-Sperre bei gewissen Verhältnissen einfach nur eine schwarze Scheibe auf dem Foto liefern.

  • Ich versteh auch nicht was er damit sagen will, aber die Tönung des Visiers hat m.W. keinen Einfluss auf das Foto. Mit getöntem Visier sieht man das Gesicht ganz klar und hell. Deswegen die Eule :D

  • Eule ist gut, Eule + großer Atemabweiser bis über den Nasenrücken sogar noch besser.

    Also mir persönlich geht diese deutsche Obrigkeitshörigkeit nämlich irgendwie vollkommen ab. Nur weil die Wegelagerer von sich behaupten, ihnen kämen hoheitliche Machtbefugnisse zu, heißt das noch lange nicht, dass dem auch so ist.

    Bei näherer Betrachtung gehen die Ordnungsämter mit Ihren an die Fahrzeughalter gerichtet Anhörungsbögen m.E. ausschließlich auf Dummenfang. Da steht ja immer sinngemäß drin, dass mit meinem Fahrzeug eine schlimme, schlimme Ordnungswidrigkeit (wahlweise Parken im Halteverbot, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsverstoß oder irgend ein anderer Quark, getarnt mit vielen §§§)und ich - wenn ich nicht wollte, dass gegen mich ein noch teurerer Bußgeldbescheid erlassen wird, die einmalige Chance hätte, entweder unverzüglich das mir angebotene Verwarnungsgeld zu blechen. Oder - wenn ich mich für unschuldig halte - den wahren Bösewicht zu "benennen", damit dann eben dieser einige Zeit später auch ein Angebot bekommt, das er nicht ablehnen kann: Verwarnungsgeld zahlen und sich damit von weiterem Unbill schnell freikaufen oder seinerseits/ihrerseits mit lustigem Kettenpetzen fortzufahren.

    Folgendes muss man wissen: Zu "benennen" - ein netter Euphemismus für petzten oder denunzieren - braucht man von Rechts wegen niemanden. § 115 OWiG, verlangt für den Fall, dass man von der selbsternannten "Staatsmacht" angeschrieben wird, lediglich, dass man sich zu seinen Personalien äußert. Und selbst das ist m.E. nicht zwingend, weil es sich bei § 115 OWiG um eine der vielen Vorschriften handelt, die von einem grundgesetz- und wahlrechtswidrig zusammengetretenen Bundestag verabschiedet worden sind. So jedenfalls hat sich das Bundesverfassungsrecht jüngst geäußert, woraus rechtlich folgt, dass eben dieser § 115 OWiG formell verfassungswidrig und damit in der Rechtspraxis unanwendbar ist. Das freilich hat das Bundesverfassungsrecht nicht mehr gesagt, aber diese Konsequenz kann man von Richtern, deren fürstliches Auskommen davon abhängt, dass in diesem Lande alles seinen gewohnten Trott weitergeht, nicht verlangen. Die muss man schon selbst ziehen, nachdem man im Staatsrechtslehrbuch noch einmal nachliest, welche Konsequenz es hat, dass jede seit 1956 durch den Bundestag verabschiedete Rechtsnorm "blöderweise" formell verfassungswidrig ist.  
    Ich persönlich handhabe dieses "kleine" Rechtsproblem so, dass ich die Behörde in meinem Antwortschreiben ebenso freundlich wie freiwillig darauf hinweise, dass meine Personalien allem Anschein nach zutreffend sind, da mich ihre Fanpost ja erreicht hat. Meine Personalien sind schließlich absolut irrelevant, wenn ich auf dem angeblichen Beweisfoto nicht eindeutig zu identifizieren bin. Entweder weil ich mit Eule auf dem Bock saß oder weil meine Freundin, die mir glücklicherweise so gar nicht ähnlich sieht ;-)- mit dem auf mich zugelassenen Auto fotografiert worden ist.
    Ich erwähne dann noch kurz, dass die Ausermittlung von Ordnungswidrigkeiten an meinem Wohnort Berlin gegenüber der Bekämpfung wirklicher Kriminalität (Drogen, Zwangsprostitution, Kinderpornographie etc.) m.E. nur eher nachgeordnete Bedeutung in der Polizeiarbeit zukommt und dass sie im Hinblick auf die Regeleung des § 163 a StPO, welche ich als bekannt voraussetze, doch nicht erwarten, dass ich mich ihnen gegenüber zu dieser Angelegenheit äußern werde.
    Das einzige was dann noch einmal vorkam war, dass es zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Verfolgungsverjährung morgens gegen 8 Uhr an meiner Tür klingelte, ein Polizist mir das gestochen scharfe Foto meiner leicht verträumt wirkenden Freundin hinter dem Lenkrad meines Autos vor die Nase hielt und mich nach dem Hinweis, er ermittle in einem OwiG-Verfahren - fragte: "Kennen sie diese Dame?"
    Ich darauf: "Nö, nicht dass ich wüsste. Und selbst wenn, verlangen Sie dann jetzt von mir, dass ich meine weiblichen Bekanntschaften denunziere. Ich bitte Sie. Bis eben dachte ich, die beiden Zeitalter des Denunzierens von 1933 bis ´45 und von 1949´bis ´90 seien in Deutschland vorbei. Ich wünsche ihnen trotz ihres verstörenden Anliegens noch einen schönen Tag." Zack und Türe wieder zu. Der gute Mann war freilich etwas irritiert und fragte nur noch durch die wieder geschlossene Tür, ob ich mich jetzt besser fühlte...

    Die Antwort wäre gewesen: "Na vielleicht ein bisschen besser. Aber vor allem doch noch um die 30 ersparten Euro reicher."  8)

    • Offizieller Beitrag

    Interessant... und das soll in Deutschland sein? Damit würde man bei uns hier niemals durchkommen. Und selbst wenn dann vor Gericht irgendwann zu meinen Gunsten entschieden werden sollte, der Stress und die Zeit ist es doch wirklich nicht Wert.

    Natürlich zahl auch ich nicht gerne und habe in einem Fall auch mal (erfolglos) einen Anwalt eingeschaltet, aber ich kann solche Meinungen nicht ganz nachvollziehen, bei denen ausschließlich die Behörde als Schuldiger und Dummer dargestellt wird. Wenn man zu schnell fährt, sollte man nunmal auch mit einem Bußgeld rechnen und sich an die eigene Nase fassen.

  • Ich versteh auch nicht was er damit sagen will, aber die Tönung des Visiers hat m.W. keinen Einfluss auf das Foto.


    Er will euch sagen, dass die sichtbare Tönung keine Aussage über die Fotoqualität hat. Geblitzt wird in einem Lichtbereich, welches die Augen nicht sehen (das Rot, was man seht sind nur spectrale Ausläufer und tragen nichts zu dem Foto bei).

  • Nunja, die Chancen, das Ermittlungsverfahren im Sande verlaufen zu lassen sind natürlich am besten, wenn Fahrzeughalter und ertappter Fahrer nicht identisch sind. Denn die Behörde kann nur dann einen Bußgeldbescheid wegen des vermeintlichen Geschwindigkeitsverstoßes erlassen, wenn der abfotografierte Täter in Person ermittelt ist.
    Dass dies innerhalb der Verjährungsfrist geschieht, versuche ich wenn möglich zu verhindern. Auf dem Motarrad etwa durch tragen der Eule, wenn ich mal schneller unterwegs bin und mich auf menschenleeren brandenburgischen Landstraßen nicht an jedes bescheuerte 70-Schild halten möchte oder die 6-spurigen Ausfallstraßen Berlins mit Tempo 80 statt mit 50 oder 60 befahre. Sofern es die Verkehrssituation zulässt, tue ich dies völlig ohne dass mich die wegen etwas schwarz-weiß-rot bemalten Weißblechs auch nur die geringsten Gewissenbisse plagen. Im Gegenzug dazu bin ich nämlich mit meiner Kawa noch niemals schneller als mit laut Tacho Tempo 30 an einer Schule oder Kita vorbeigefahren.
    Erstaunlicherweise wird dort nur niemals geblitzt. Sondern immer nur in der Pampa. Vornehmlich dort, wo etwas unachtsamere Fahrer gerne mal vergessen auf die Bremse zu treten, so dass statt "erlaubter" Geschwindigkeit, 10 oder 20 Sachen mehr auf der Uhr stehen.
    Mit Verkehrssicherheit hat das freilich nichts zu tun, sondern nur damit, dass Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen in den öffentlichen Haushalten a priori fest einkalkuliert sind und deshalb von den uniformierten Wegelagerern mit staatlichem Kaperbrief zum Stichtag 31.12. eingetrieben sein müssen. Sonst kriegen die nämlich ihrerseits Ärger auf dem Dienstweg.
    Das alles hat mE auch nichts mit "Gut" und "Böse" oder "Einsichtsfähiger Raser vs. notorischer Bleifuß" zu tun, weil das Fragen sind, die ins philosophische, wenn nicht religiöse reichen. Das kann man mit seinem Psychologen oder Beichtvater besprechen, aber doch nicht mit der Tarifangestellten vom Ordnungsamt oder dem Polizisten des mittleren Dienstes, der einen irgendwo mitten in der Pampa an der Weiterfahrt hindert, weil er eine Zahlendifferenz zwischen Tacho und Weißblech festgehalten haben will.
    Alles, was in dem Moment folgt, ist bei ehrlicher Betrachtung doch bloße Schmierenkomödie. Es geht ums Abgreifen von Geld und sonst um nichts. Freilich das alles unter dem Vorwand, ich hätte mit meinem Fahrverhalten die Rechtsordnung übertreten usw. Manchmal moralisierend um das Argument angereichert, es hätten Menschenleben gefährdet werden können. Welches außer dem eigenen erschließt sich dem im märkischen Sand Ortskundigem nicht.
    Dass das Risiko beim Biken immer mitfährt, weiß ich nur auch ohne das Theater. Darauf braucht mich niemand mehr hinzuweisen. Erst recht niemand, der das Argument nur vorschiebt, um sich dadurch meine Akzeptanz für seinen gierigen Griff nach meinem Geld zu erhaschen. Straßenraub, der nicht aussieht wie Straßenraub, weil er an das Gewissen appelliert, wird eben schwerer als das erkannt, was er eigentlich ist. So funktioniert Suggestion.

    @ cJarek

    Bei der modernden Foto-Technik bringt die Tönung des Visiers vermutlich nichts. Vielfach verwenden regionale Ordnungsämter aber auch noch ältere Systeme. Mein Vater fuhr im November letzten Jahres in eine alte ESO My80-Lichtschranke mit Leica-Kamera (noch sehr häufig in den finanziell eher gebeutelten nordhessischen Landkreisen). Er hatte wegen der an diesem Tag tief stehenden Sonne eine Sonnenbrille auf der Nase. Ergebnis: Die Blues Brothers müssen auf Deutschland-Tournee sein. Da kam nichts vom Blitzlicht durch.
    Alles eine Frage der Technik, wie mir scheint.

    pn77

    Ja, das ist in Deutschland. Sogar in der deutschen Hauptstadt. ;)
    Deren Ordnungsbehörde ist natürlich etwas überlasteter und somit träger als andernorts, aber die Rechtsnormen sind dieselben. Auch das Droh-Potential ("Wir können ihnen die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen") ist dasselbe. Entscheidend ist, dass man sich nicht einschüchtern lässt und dass die Beantwortung der F-Frage - nämlich wer der Fahrer auf dem Foto ist - für die Behörde oder später den Verkehrsrichter am Amtsgericht irgendetwas zwischen extrem schwer und absolut unmöglich ist. Dass die zuvor einen gewissen Aufwand treiben, indem sie eine Polizeistreife zum Halter schicken, Einwohnermeldeamtsdaten mit den gespeicherten Perso-Fotos abgleichen usw, das muss einem natürlich klar sein. Gerade der Fotoableich mit dem Einwohnermeldeamt ist natürlich ergiebig und wird von den Verkehrsgerichten meist als Beweis für die OWiG-Täterschaft anerkannt. Empfehlung deshalb: Wenn möglich in Partnerschaft, Ehe, Familie, WG etc. die Fahrzeuge tauschen, so dass der regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs nicht dessen Halter ist. Der Halter denunziert dann nicht, wie es dieser Staat es selbstredend von seinen Untertanen zu verlangen scheint, sondern macht von seinem Recht Gebrauch, nicht mit Polizei und Ordnungsamt zu sprechen, weil § 163 a die Abgabe von Auskünften nur in Befragungen durch Staatsanwälte und Ermittlungsrichter verlangt. Steht in jedem StPO-Kommentar. Wissen die Polizisten auch, dass Du nicht mit ihnen zu reden brauchst. Sagen sie nur nicht, weil es ihrem Auftrag zum Geldranschaffen zuwiderläuft. Also wird vielleicht ein bisschen gedroht. In Berlin nicht so doll - so vielleicht mit Fahrtenbuch, im Law-and-Oder-Süden BY, BW, RPL vielleicht ein bisschen mehr - vielleicht mit Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Strafvereitelung oder so. Aber auch das könntest Du getrost als bloßes Zähnefletschen abtun. Strafvereitelung setzt nämlich eine Straftat voraus, welche im Übrigen ausermittelt sein muss, d.h. ihre Begehung muss zweifelsfrei feststehen. Bei der Frage, wer wann wo mit welchem Fahrzeug zu schnell fuhr, ist nichts davon gegeben. Weder steht zweifelsfrei fest, was wann durch wen passierte. Und selbst wenn dies schon feststünde, so ginge es allenfalls um eine kleine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Was Straftaten sind, steht in § 12 StGB: Vergehen und Verbrechen. Also nichts da mit Strafvereitelung. Wenn dann Bußgeldvereitelug. Aber die zum Glück nicht strafbar. Jedenfalls noch nicht. Mal sehen, wie weit der Rechtsstaat durch die GroKo demnächst noch so abgeschliffen werden wird. Ich habe bei diesem schäbigen Haufen von Betrügern, Veruntreuern, Veoteilsnehmern und Kinderpornokonsumenten irgendwie eher ein ungutes Gefühl. Dass mancher von denen nur zu gerne an § 163 a StPO nagen möchte, um die nach immer weiteren Befugnissen gierende Polizei-Meute zu besänftigen, ist ebenso offensichtlich wie problematisch. Die juristischen Spielräume zu unseren Gunsten werden definitiv enger. Aber so lange die rechtlichen Rahmenbedingungen im Prinzip auf meiner Seite sind und so lange ich nicht Gefahr laufe, für meine abweichende Rechtsauffassung Gestapomäßig verschleppt und in ein dunkles Loch gesperrt zu werden, so lange werde ich den Jungs und Mädels von der Polizei weiter ihre rechtsstaatlich gesetzten Grenzen aufzeigen. Inzwischen habe ich dafür genug Textbausteine, so dass der Zeitaufwand den einer Online-Überweisung nicht mehr nennenswert übersteigt. ;)

  • Bei mir sah das vor nicht ganz 4 Jahren so aus ...

    Inzwischen haben sie mich 2x erwischt, und immer von der Seite. Das letzte mal 2012. Die unterlagen von 2012 finde ich nicht mehr aber sie waren um etliches schärfer !

    Ich bin kein Raser und denke auch wer zu schnell fährt ist selber schuld und sollte dann auch dafür gerade stehen.
    Ich denke aber auch das man mit dem Verkehr mit schwimmen sollte bevor man zum Hindernis wird , was halt auch manchmal 10 km/h mehr ist als erlaubt, aber besser als das alle hinter einem extrem nah auffahren.